Kreditwesengesetz

Systematische Einführung und Kommentar

Paperback Duits 1962 9783663007319
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Samenvatting

Mit dem neuen Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961, das am 1. Januar 1962 in Kraft tritt, ist der unbefriedigende und zum Teil unklare Rechtszustand, der seit Kriegsende auf dem Gebiete des Kreditwesens herrschte, beseitigt worden. Die interessierten Kreise halten das neue Kredit­ wesengesetz für eine abgewogene Grundsatzgesetzgebung, die die im öffent­ lichen Interesse erforderliche Einflußnahme des Staates auf die Tätigkeit der Kreditinstitute ohne störende Eingriffe in deren Geschäftspolitik gewähr­ leistet. Das Gesetz vermeidet in gleicher Weise die Lücken eines Rahmen­ gesetzes wie die Gefahren eines perfektionistischen Gesetzes. Es wird auf un­ absehbare Zeit die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Beurteilung öffent­ lich-rechtlicher und privatrechtlicher Fragen der Kreditwirtschaft sein. Zur Erläuterung der Zielsetzung und der Anforderungen des neuen Gesetzes haben es zwei Autoren, die beide den Ruf erster Fachleute für sich in An­ spruch nehmen dürfen, unternommen, eine systematische Einführung und einen Kommentar zu verfassen. Dr. earl Zimmerer, früher Direktor einer Großbank, seit einigen Jahren geschäftsführender Gesellschafter einer Finan­ zierungsgesellschaft, schrieb die systematische Einführung und legte dabei vor allem Wert auf die Änderungen, die das Gesetz im Vergleich zum bisher geltenden Recht mit sich brachte. Dr. Herbert Schönle, ao. Professor für deutsches Zivil-, Handels-und Wirtschaftsrecht an der Universität Genf, kom­ mentierte die Normen des Gesetzes im einzelnen.

Specificaties

ISBN13:9783663007319
Taal:Duits
Bindwijze:paperback
Uitgever:Gabler Verlag
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Inhoudsopgave

Erster Teil Systematische Einführung.- 1. Die geschichtliche Entwicklung der Bankenaufsicht.- 2. Die Zielsetzung des Kreditwesengesetzes.- 3. Der sachliche Geltungsbereich.- 4. Der persönliche Geltungsbereich.- 5. Verbotene Geschäfte.- 6. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.- 7. Eigenkapitalausstattung und Liquidität.- 8. Die Vorschriften für das Kreditgeschäft.- 9. Die Vorschriften über den Sparverkehr.- 10. Zinsen, Provisionen und Werbung.- 11. Besondere Pflichten der Kreditinstitute.- 12. Zulassung zum Geschäftsbetrieb.- 13. Schutz der Bezeichnung Bank, Sparkasse usw.- 14. Eingriffsrechte der Bankenaufsicht in besonderen Fällen.- 15. Kosten, Gebühren, Zwangsmittel, Strafen.- 16. Sonder-, Übergangs- und Schlußvorschriften.- Zweiter Teil Kommentar Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961 (BGBl. I 881).- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften.- 1. Kreditinstitute.- § 1 Begriffsbestimmungen.- I. Der Begriff „Kreditinstitut“ (Abs. 1).- II. Der Begriff „Geschäftsleiter“ (Abs. 2).- § 2 Ausnahmen.- I. Die Tragweite der Ausnahmen.- II. Die Ausnahmen auf Grund der Abs. 1–3.- III. Die Ausnahmen auf Grund Abs. 4.- § 3 Verbotene Geschäfte.- I. Das Verbot der Werksparkassen (Ziff. 1).- II. Das Verbot der Zwecksparunternehmen (Ziff. 2).- III. Das Verbot von Unternehmen, die die Verfügung über Kredite oder Einlagen ausschließen oder erschweren (Ziff. 3).- IV. Sonstige Verbote.- § 4 Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen.- I. Die Entscheidungsbefugnis des Bundesaufsichtsamtes (Satz 1).- II. Das Verhältnis der Entscheidungen des Bundesaufsichtsamtes zu Verwaltungsakten anderer Behörden (Satz 2).- 2. Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.- § 5 Organisation.- I. Das Bundesaufsichtsamt als Bundesoberbehörde (Abs. 1 Satz 1).- II. Der Sitz des Bundesaufsichtsamts (Abs. 1 Satz 2).- III. Die Ernennung des Präsidenten des Bundesaufsichtsamts (Abs. 2).- § 6 Aufgaben.- I. Die Bankenaufsicht (Abs. 1).- II. Die Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Funktionsfähigkeit des Kreditgewerbes (Abs. 2).- § 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank.- I. Grundsätze der Zusammenarbeit (Abs. 1).- II. Rechte des Präsidenten des Bundesaufsichtsamts im besonderen (Abs. 2).- § 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen.- I. Der Grundsatz der Zusammenarbeit im allgemeinen.- II. Mitteilungen der Steuerbehörden im besonderen (Abs. 2).- § 9 Schweigepflicht.- I. Die von der Schweigepflicht betroffenen Personen (Abs. 1).- II. Der Inhalt der Geheimhaltungspflicht (Abs. 1).- III. Die Geheimhaltungspflicht gegenüber den Finanzämtern (Abs. 2).- Zweiter Abschnitt: Vorschriften für die Kreditinstitute.- 1. Eigenkapital und Liquidität.- § 10 Eigenkapitalausstattung.- I. Der Grundgedanke der Eigenkapitalausstattung (Abs. 1 Satz 1).- II. Die Richtsätze des Bundesaufsichtsamts für die Eigenkapitalausstattung (Abs. 1 Satz 2 und 3).- III. Der Begriff des „haftenden Eigenkapitals“ (Abs. 2–5).- § 11 Liquidität.- I. Der Grundgedanke der Liquiditätshaltung (Satz 1).- II. Die Liquiditätsrichtsätze des Bundesaufsichtsamts (Sätze 2 und 3).- § 12 Anlagen in Grundbesitz, Schiffen und Beteiligungen.- I. Die Beschränkung illiquider Anlagen (Satz 1).- II. Ausnahmen von der Liquiditätsvorschrift des § 12 S. 1 (Satz 2).- 2. Kreditgeschäft.- § 13 Großkredite.- I. Der Begriff Großkredit (Abs. 1 Satz 1, Abs. 5).- II. Die Anzeigepflicht (Abs. 1 Satz 1, Abs. 6).- III. Die Weiterleitung der Anzeigen (Abs. 1 Satz 3 und 4).- IV. Die Höhe der Großkredite (Abs. 3 und 4).- V. Die Zustimmung der gesamten Geschäftsleitung zu Großkrediten (Abs. 2 und 6).- § 14 Millionenkredite.- I. Der Begriff „Millionenkredite“ (Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3).- II. Die Anzeigepflicht (Abs. 1 Satz 1 und 2).- III. Die Weiterleitung der Anzeigen an das Bundesaufsichtsamt (Abs. 1, Satz 3).- IV. Die Benachrichtigung der Kreditinstitute (Abs. 2).- § 15 Organkredite.- I. Der Begriff „Organkredit“ (Abs. 1).- II. Die Zustimmung der gesamten Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans zu Organkrediten (Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, Abs. 5).- III. Erweiterungen und Einschränkungen (Abs. 2, 3 und 4 Satz 5).- §16 Anzeigepflicht für Organkredite.- I. Kredite an Geschäftsleiter, Beamte und Angestellte (Ziff. 1).- TT Kredite an Gesellschafter (Ziff. 2).- III. Entnahmen (Ziff. 3).- IV. Kredite an Mitglieder des Aufsichtsorgans (Ziff. 4).- V. Kredite an Ehegatten, minderjährige Kinder und Stellvertreter (Ziff. 5 und 6).- VI. Organkredite i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 7–11 und von § 15 Abs. 2.- § 17 Haftungsbestimmung.- I. Voraussetzungen und Inhalt der Haftung (Abs. 1).- II. Die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche (Abs. 2).- § 18 Kreditunterlagen.- I. Die Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit und zur Kreditüberwachung (Satz 1).- II. Die Ausnahme von der Überprüfungspflicht (Satz 2).- § 19 Begriff des Kredits und des Kreditnehmers.- I. Die Bedeutung der Legaldefinition.- II. Der Begriff Kredit (Abs. 1).- III. Der Begriff Kreditnehmer (Abs. 2).- § 20 Ausnahmen.- I. Ausnahmen von §§ 13–18 (Abs. 1).- II. Teilausnahmen von §§ 13–18 für Realkredit- und langfristige Kommunalkreditgeschäfte (Abs. 2).- III. Ausnahmen von § 14 für Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträger und für die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Abs. 3).- IV. Ausnahmen von § 13 (Abs. 4).- 3. Sparverkehr.- § 21 Spareinlagen.- I. Begriff der Spareinlagen (Abs. 1).- II. Materielle Voraussetzungen für die Bildung von Spareinlagen (Abs. 2 und 3).- III. Vorschriften für die Urkunde (Sparbuch) (Abs. 4).- § 22 Kündigung und Rückzahlung.- I. Gesetzliche Kündigungsfrist (Abs. 1).- II. Die vertragliche Kündigungsfrist (Abs. 2).- III. Vorzeitige Rückzahlungen (Abs. 3).- IV. Die Bekanntmachung der Zinssätze (Abs. 4).- 4. Zinsen, Provisionen und Werbung.- § 23.- I. Der Erlaß von Rechtsverordnungen (Abs. 1 und 3).- II. Allgemeine Maßnahmen des Bundesaufsichtsamtes (Abb. 2).- 5. Besondere Pflichten der Kreditinstitute.- § 24 Anzeigen.- I. „Unverzügliche“ Anzeigen (Abs. 1).- II. „Rechtzeitige“ Anzeigen (Abs. 2).- § 25 Monatsausweise.- I. Die Pflicht zur Einreichung von Monatsausweisen (Abs. 1).- II. Die Weiterleitung der Monatsausweise (Abs. 2).- § 26 Bilanzvorlage.- I. Der Jahresabschluß (Satz 1).- II. Der Geschäftsbericht und die Erläuterung zum Jahresabschluß (Satz 1).- III. Der Prüfungsbericht (Satz 2).- 6. Prüfung des Jahresabschlusses und Depotprüfung.- § 27 Prüfung des Jahresabschlusses.- I. Die Pflichtprüfung in formeller Hinsicht (Abs. 1).- II. Materielles Prüfungsrecht (Abs. 2 und 3).- § 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen.- I. Die Anzeigepflicht (Abs. 1 Satz 1, Abs. 3).- II. Die Pflicht zur Bestellung eines anderen Prüfers (Abs. 1 Satz 2, Abs. 3).- III. Die gerichtliche Bestellung eines Prüfers (Abs. 2 und 3).- § 29 Besondere Pflichten des Prüfers.- I. Die Prüfungspflicht hinsichtlich der Erfüllung von Anzeigepflichten (Abs. 1).- II. Erläuterungs- und Auskunftspflichten (Abs. 2).- § 30 Depotprüfung.- I. Grundsatz (Abs. 1).- II. Ausführungsbestimmungen (Abs. 2 Satz 1).- III. Die Bestellung der Depotprüfer (Abs. 2 Satz 2 und 3).- 7. Befreiungen.- § 31.- I. Generelle Befreiungen (Abs. 1).- II. Einzelbefreiungen (Abs. 2).- Dritter Abschnitt: Vorschriften über die Beaufsichtigung der Kreditinstitute.- 1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb.- § 32 Erlaubnis.- I. Die Konzessionspflicht (Abs. 1).- II. Die Erlaubnis unter Auflagen (Abs. 2 Satz 1).- III. Die beschränkte Erlaubnis (Abs. 2 Satz 2).- § 33 Versagung der Erlaubnis.- I. Der Rechtsanspruch auf Erlaubniserteilung.- II. Die Erlaubnisversagungsgründe des § 33.- § 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall.- I. Das Verbot der Stellvertretung (Abs. 1).- II. Die Fortführung des Kreditinstituts bei Todesfall (Abs. 2).- § 35 Erlöschen und Rücknahme der Erlaubnis.- I. Erlöschen der Erlaubnis (Abs. 1).- II. Die Rücknahme der Erlaubnis (Abs. 2).- § 36 Abberufung von Geschäftsleitern.- I. Die Abberufung von gesetzlichen Geschäftsleitern wegen persönlicher Unzuverlässigkeit oder Mangel an fachlicher Eignung (Abs. 1).- II. Die Abberufung von gesetzlichen Geschäftsleitern wegen Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Anordnungen des Bundesaufsichtsamtes (Abs. 2).- § 37 Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte.- § 38 Folgen der Erlaubnisrücknahme.- I. Die behördliche Liquidationsanordnung (Abs. 1 und 3).- II. Die öffentliche Bekanntmachung der Erlaubnisrücknahme (Abs. 2).- 2. Schutz der Bezeichnung „Bank“ und „Sparkasse“.- § 39 Bezeichnungen „Bank“ und „Bankier“.- I. Die Bezeichnung „Bank“ und „Bankier“ (Abs. 1 und 3).- II. Die Bezeichnung „Volksbank“ (Abs. 2).- III. Die Bezeichnung „Kapitalanlagegesellschaft“ und „Investmentgesellschaft“.- § 40 Bezeichnung „Sparkasse“.- § 41 Ausnahmen.- § 42 Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes.- § 43 Registervorschriften.- I. Der Erlaubnisnachweis im Eintragungsverfahren (Abs. 1).- II. Die Löschung der Firma von Amts wegen (Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3).- III. Das Ordnungsstrafverfahren (Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3).- 3. Auskünfte und Prüfungen.- § 44.- I. Das Auskunfts- und Prüfungsrecht (Abs. 1 Ziff. 1, Abs. 2, 3 und 4).- II. Das Teilnahme- und Einberufungsrecht des Bundesaufsichtsamts hinsichtlich der Versammlungen und Sitzungen der Gesellschaftsorgane (Abs. 1 Ziff. 2 und 3).- 4. Maßnahmen in besonderen Fällen.- § 45 Maßnahmen bei unzureichendem Eigenkapital oder unzureichender Liquidität.- I. Materielle und formelle Voraussetzungen für die Maßnahmen (Abs. 1 und 2).- II. Der Inhalt der Maßnahmen (Abs. 1).- § 46 Maßnahmen bei Gefahr.- I. Die Voraussetzungen für einstweilige Maßnahmen (Abs. 1 Satz 1).- II. Der Inhalt der Maßnahmen (Abs. 1 Satz 2).- III. Die gerichtliche Bestellung eines Vertreters auf Antrag des Bundesaufsichtsamtes (Abs. 2).- § 47 Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs.- § 48 Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs.- 5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Kosten und Gebühren.- § 49 Sofortige Vollziehbarkeit.- § 50 Zwangsmittel.- I. Der Verwaltungszwang des Bundesaufsichtsamts im allgemeinen (Abs. 1 Satz 1, Abs. 2).- II. Der Verwaltungszwang gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Satz 2).- § 51 Kosten und Gebühren.- I. Die Umlegung der Kosten des Bundesaufsichtsamts (Abs. 1).- II. Die Gebühren (Abs. 2).- III. Die Kosten der Depotprüfung, der Bekanntmachung, der Sonderprüfung und der Bestellung von Aufsichtspersonen (Abs. 3).- Vierter Abschnitt: Sondervorschriften.- § 52 Sonderaufsicht.- I. Die Konkurrenz von Bankenaufsicht und Sonderaufsicht (Abs. 1).- II. Die Übertragung der Aufsicht über Hypotheken- und Schiffsbanken auf das Bundesaufsichtsamt (Abs. 2).- § 53 Zweigstellen ausländischer Unternehmen.- I. Die Fiktion der selbständigen Kreditinstitutseigenschaft der Zweigstelle (Abs. 1).- II. Die Sonderbehandlung der inländischen Zweigstelle ausländischer Kreditinstitute (Abs. 2).- III. Der Gerichtsstand für inländische Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute (Abs. 3).- IV. Ausnahmen auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen (Abs. 4).- Fünfter Abschnitt: Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften.- § 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis.- § 55 Verletzung der Schweigepflicht.- § 56 Ordnungswidrigkeiten.- § 57 Handeln für einen anderen.- § 58 Verletzung der Aufsichtspflicht.- § 59 Geldbußen gegen Kreditinstitute.- § 60 Zuständige Verwaltungsbehörde und Verjährung.- Sechster Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften.- § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute.- § 62 Überleitungsbestimmungen.- I. Die Weitergeltung der auf dem Gebiete des Kreditwesens bestehenden Rechtsvorschriften und Anordnungen (Abs. 1 S 1).- II. Die Weitergeltung von Sondergesetzen (Abs. 1 S 2).- III. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (Abs. 2 und 3).- IV. Ausnahmen für Revolvinggeschäfte des Systems „7-M“ (Abs. 4).- V. Ausnahmen für die Deutsche Reichsbank, die Deutsche Golddiskontbank, die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden und die Deutsche Verrechnungskasse (Abs. 5).- § 63 Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften.- § 64 Berlin-Klausel.- § 65 Inkrafttreten.- Abkürzungsverzeichnis.- Namensverzeichnis.- Stichwortverzeichnis.

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